Interessengemeinschaft der Angelfreunde Rheinhausen 1928 e.V.

 

 Tageserlaubnisschein Toeppersee:  15  Euro

 

Erlaubnisscheine erhaltet ihr während der Öffnungszeiten in unserem Vereinsheim.                   

Bitte unbedingt einen gültigen Fischereischein mitbringen da wir euch ansonsten keinen Erlaubnisschein ausstellen können.

 

 

Gastanglerregelung für das Angeln am Toeppersee

Geangelt werden darf mit 2 Ruten von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
Das Angeln ist Gastanglern nur vom Ufer aus gestattet.
Die Ufergelände sind sauber zu halten und Beschädigungen zu vermeiden.
Der Erlaubnisschein ist auf Verlangen an Fischereiaufseher und Vereinsmitglieder (die sich entsprechend ausweisen können) vorzuzeigen, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
Das Trophäenfischen, auch als „Catch and Release“ bekannte Fangen und zurücksetzen von massigen Fischen ist verboten.
Eine Anfüttermenge von 1 Liter Gesamtmasse (feucht) darf nicht überschritten werden und ist nur bei der direkten Ausübung der Angelfischerei gestattet. Der Einsatz von Futterbooten ist verboten.

Während dem Angeln sind folgende Dinge unbedingt mitzuführen:

-Fischereischein
-Erlaubnisschein
-Hakenlöser
-Maßband
-Unterfangkescher
-Betäubungsholz
-(Fisch)Messer

Es gelten folgende Mindestmaße: 

Rotauge:

20 cm

Schleie:

30 cm

Karpfen:

40 cm

Aal:

50 cm

Hecht:

45 cm

Zander:

50 cm

 

Weiterhin findet das Landesfischereigesetz NRW und die Landesfischereiverordnung NRW Anwendung.